Verjährung – Strafrecht, Steuerrecht und lange Schatten

Fristen richtig einordnen · Risiken vermeiden

Kurzfassung

Im Steuerstrafrecht laufen mehrere Fristen parallel. Entscheidend ist nicht nur, wann die Tat begangen wurde, sondern auch Tatbeendigung, Ablaufhemmungen und Wechselwirkungen zwischen Straf- und Steuerrecht.

1) Verfolgungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung

Strafrechtliche Verfolgungsverjährung und steuerliche Festsetzungsverjährung beeinflussen sich gegenseitig. Es gibt Konstellationen, in denen die Festsetzungsfrist nicht vor der strafrechtlichen Verjährung abläuft (z. B. § 171 Abs. 7 AO).

  • Weitere Hemmungen können bei Ermittlungen der Steuerfahndung, Berichtigungen oder Einspruchsverfahren eintreten.
  • Fristenregime sind je nach Steuerart und Verfahrensstand unterschiedlich.

2) Beginn der Verjährung: oft Tatbeendigung

Bei bestimmten Strukturen kann die Tat früh vollendet, aber spät beendet sein – der Beginn der Verjährung verschiebt sich entsprechend. Beispiel: Der Beginn kann erst mit Bekanntgabe eines Steuerbescheids an den letzten Beteiligten einsetzen.

3) Praxisrelevante Folgen

  • Fehleinschätzungen führen zu unnötigen Risiken (z. B. überobligatorische Korrekturen oder zu spätes Handeln).
  • Bei Korrekturen/Selbstanzeigen spielen Vollständigkeitsgebot und Mindestzeitraum eine zentrale Rolle.

Mini-Checkliste

  • Welche Steuerarten und Zeiträume sind betroffen?
  • Wann ist die Tat vollendet – und wann beendet?
  • Greifen Ablaufhemmungen (z. B. § 171 Abs. 7 AO, Fahndung, Berichtigung)?
  • Welche Strategie minimiert straf- und steuerliche Risiken (inkl. Nebenfolgen)?

Fristen-Check anfordern

Wir ordnen Fristen strukturiert ein und entwickeln die passende Strategie.

Schutz

Rechtliche Sicherheit & Krisenkoordination

Vollständigkeit

Sorgfältige Dokumentation & Fristenkontrolle

Tempo

Soforthilfe innerhalb weniger Minuten

Gohr + Pieplow Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater
Geniner Straße 66
23560 Lübeck

Fax: +49 451 583451 10

Sitz: Lübeck

Amtsgericht Kiel – PR 861 KI

USt-IdNr.: DE357551264

Partner: Dennis Gohr, Steuerberater · Kati Pieplow, Steuerberaterin

Fristenberechnung ist hoch einzelfallabhängig.

Gohr + Pieplow Logo
ZusatzlogoIU Partnersiegel

Kontakt

Standort Lübeck:

Geniner Straße 66

23560 Lübeck

Tel: +49 451 583451 0

Fax: +49 451 583451 10

E-Mail: kontakt@steuerberater-gpp.de

© 2026 Gohr + Pieplow Partnerschaftsgesellschaft mbB. Alle Rechte vorbehalten.